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GDPR Artikel 27 EU und UK Vertretungsdienste

Anmeldung

Die Anmeldung dauert nur wenige Minuten. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und wählen Sie die von Ihnen benötigten Dienstleistungen für EU- und/oder UK-Vertreter aus.

Verifiziert werden

Laden Sie Ihre Schriftliche Vereinbarung sofort herunter und nutzen Sie unser Compliance-Portal, um Ihre Überprüfung nach Artikel 27 schnell und einfach abzuschließen.

Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften

Ganz gleich, ob Sie kontinuierliche Unterstützung bei der Einhaltung von Vorschriften oder nur gelegentliche Hilfe benötigen - wir sind für Sie da. Nutzen Sie das Berater-Panel für Unterstützung auf Abruf oder wählen Sie unsere Compliance-Hub-Option für kontinuierliche Expertise von einem unserer Berater.

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01 LÖSUNG

Wie es funktioniert

Unser Portal nach Artikel 27 ist so konzipiert, dass Sie das Verfahren zur Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften und zur Genehmigung schnell und einfach durchlaufen können. Unser einfacher schrittweiser Ansatz bedeutet, dass Sie unseren umfassenden Compliance-Prozess schnell abschließen können. Wählen Sie die Option Compliance Hub, um kontinuierliche Unterstützung von einem unserer Experten zu erhalten.

Geführter Compliance-Prozess

Melden Sie sich an und starten Sie den Prozess in nur wenigen Minuten. Wir benötigen einige Angaben zu Ihrem Unternehmen und den von Ihnen benötigten Dienstleistungen, um mit dem Prozess beginnen zu können. Sobald Sie sich für die beste Option entschieden haben, können Sie Ihre schriftliche Vereinbarung herunterladen und das Portal nutzen, um sich durch das Compliance-Audit führen zu lassen.

5-Schritt-Ansatz

Schließen Sie den Prozess der Einhaltung der Vorschriften in nur 5 einfachen Schritten ab. Das Beste daran ist, dass mit der Anmeldung und dem Herunterladen der schriftlichen Vereinbarung die Schritte 1 und 2 bereits abgeschlossen sind.

Unterstützung und Beratung

Wir sind GDPR-Experten - wenn Sie Hilfe bei diesem Prozess oder einem anderen Aspekt der Einhaltung der Vorschriften benötigen, sind wir für Sie da. Sie können uns jederzeit anrufen, mailen oder mit uns chatten.

Schnelles Überprüfungsverfahren

Machen Sie sich keine Sorgen wegen des Compliance-Audits - es soll Ihnen helfen, Ihre Verpflichtungen nach Artikel 27 zu erfüllen. Unser erfahrenes Team wird Ihnen helfen zu verstehen, wie die DSGVO angewendet wird und was Sie tun müssen. Wir helfen Ihnen bei jedem Schritt....

Laden Sie Ihre Dokumente hoch

Laden Sie Ihre GDPR-Dokumente über unser Compliance-Portal schnell und einfach hoch. Wir werden sie dann überprüfen und Ihnen mitteilen, wenn die Überprüfung abgeschlossen ist

Benötigen Sie GDPR-Dokumente?

Wenn Sie zusätzliche Dokumente benötigen, können Sie einfach unsere GDPR-Vorlagenpakete kaufen und diese an Ihre spezifischen Anforderungen anpassen

Beratende Unterstützung

Unser Team von Datenschutzexperten steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ob Beschwerden, Datenschutzverletzungen oder Ermittlungen der Aufsichtsbehörden - unsere Berater sind immer für Sie da.

EU&UK Vertreter Optionen

Entscheiden Sie, ob Sie nur einen Artikel 27 EU/UK Vertretungsservice oder einen Vertretungsservice plus Compliance Hub für laufende Beratungsunterstützung benötigen.

Datenschutz-Berater

Beauftragen Sie unsere Berater je nach Bedarf oder wählen Sie die Option Compliance Hub und wählen Sie Ihren eigenen Berater, der als Teil Ihres Teams arbeitet. Er lernt Ihr Unternehmen kennen und steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn Sie ihn brauchen.

On-Demand-Berater

Sie brauchen keinen eigenen Berater? Sie können einen unserer On-Demand-Berater engagieren, wenn Sie zusätzliche Unterstützung benötigen.

Anfrage-Management-System

Das Online-Support-Ticketing-System stellt sicher, dass Sie in der Lage sind, alle Anfragen zu verfolgen und Ihren Verpflichtungen nachzukommen. Sie können das GDPR-Supportteam kontaktieren, wenn Sie Hilfe benötigen.

Holen Sie sich jetzt Ihr Konto

Einrichtung in nur wenigen Minuten. Geben Sie Ihre Unternehmensdaten ein und wählen Sie die gewünschten Dienste aus.

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Kontakt aufnehmen

Sie sind sich nicht sicher, welche Option Sie wählen sollen? Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine E-Mail oder chatten Sie mit uns.

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Beratungsgremium

Zusätzlich zur Unterstützung durch Ihren Beauftragten können Sie einen unserer Berater engagieren. Beauftragen Sie unsere Berater auf Abruf oder wählen Sie die Option Compliance Hub und Ihren Fachexperten, der als Teil Ihres Compliance-Teams als engagierte Ressource agiert.

Wählen Sie den Berater

Werfen Sie einen Blick auf unsere Berater, wählen Sie den Experten, den Sie brauchen, entweder als Ihren Dedicated Consultant oder auf Ad-hoc-Basis.

Ihr Berater führt eine kostenlose Erstprüfung durch, um zu verstehen, wie Ihr Unternehmen funktioniert.

Ihr Berater steht Ihnen per Telefon, E-Mail oder Zoom zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und Ratschläge zu geben.

Ihr persönlicher Berater wird im Rahmen Ihrer Due-Diligence-Prüfung eine 6-monatige Überprüfung durchführen.

Wenn Sie keinen speziellen Berater benötigen, können Sie jederzeit einen unserer Experten zu einem einfachen Stundensatz beauftragen.

Mehr erfahren
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03 FRAGEN

FAQ

Dank unseres portalbasierten Ansatzes und unserer Erfahrung in allen Aspekten des Datenschutzes sind unsere Preise wettbewerbsfähig. Wir gehen keine Kompromisse bei der Einhaltung von Vorschriften ein, und Sie erhalten alle Unterstützung, die Sie benötigen. Sehen Sie sich unsere Preise oben an.

Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, die keine Niederlassungen in einem EU-Mitgliedstaat haben, müssen ab dem 1. Januar 2021 einen EU-DSGVO-Beauftragten ernennen, wenn sie personenbezogene Daten von Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden.

EU-Unternehmen ohne Niederlassungen im Vereinigten Königreich müssen ab dem 1. Januar 2021 einen GDPR-Beauftragten im Vereinigten Königreich ernennen, wenn sie personenbezogene Daten von Personen verarbeiten, die im Vereinigten Königreich ansässig sind.

Alle Unternehmen, die keine Niederlassungen im Vereinigten Königreich oder in einem der EU-Mitgliedstaaten haben, müssen ab dem 1. Januar 2021 einen EU-DSGVO-Beauftragten und einen britischen Beauftragten ernennen, wenn sie personenbezogene Daten von Personen verarbeiten, die sich in der EU und im Vereinigten Königreich befinden. GDPRLocal.com kann natürlich Büros in beiden Staaten zur Verfügung stellen.

Die EU-DSGVO gilt für britische Unternehmen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten von Einzelpersonen in der EU entweder mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an betroffene Personen in der EU zusammenhängt.

Dies gilt für fast alle Unternehmen, einschließlich Finanz-, Unternehmens- und Rechtsdienstleistungen, Online-Einzelhandel, Marketing- und Werbeprodukte, Technologie, Transport und Luftfahrt, klinische Studien, Gesundheits- und Diagnosedienste, Cookie-basierte Werbung sowie digitale Dienste wie mobile Anwendungen und Online-Communities.

Es gibt nur wenige Ausnahmen. Behörden und öffentliche Einrichtungen sowie Datenverarbeitungen durch Unternehmen, die gelegentlich erfolgen, keine Verarbeitung besonderer Datenkategorien in großem Umfang beinhalten und unter Berücksichtigung der Art, der Umstände, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung wahrscheinlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen.

Der EU-Beauftragte wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter beauftragt, zusätzlich zu oder anstelle des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters insbesondere von Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen in allen Fragen im Zusammenhang mit der [Daten-]Verarbeitung angesprochen zu werden. Der Beauftragte fungiert als lokaler Ansprechpartner für Fragen des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre und nimmt Mitteilungen von Datenschutzaufsichtsbehörden in behördlichen Verfahren sowie z. B. Anträge von betroffenen Personen zur Ausübung ihrer Rechte nach der DSGVO entgegen.

Die Kontaktdaten des EU-Beauftragten müssen in den Datenschutzrichtlinien des Unternehmens veröffentlicht werden.

Der EU-Beauftragte muss seinen Sitz in einem der EU-Mitgliedstaaten haben, in dem sich die betroffenen Personen befinden, deren personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen an sie verarbeitet werden oder deren Verhalten überwacht wird.

Als Ihr EU-Beauftragter müssen wir unsere Due-Diligence-Prüfung abschließen und sicherstellen, dass wir verstehen, wie Sie Daten sammeln, speichern und verarbeiten. Wir müssen eine Kopie der Tabelle mit den Aufzeichnungen über die Verarbeitungstätigkeiten des Unternehmens zusammen mit anderen wichtigen Dokumenten aufbewahren, damit wir verstehen, wie Sie arbeiten. Auf Verlangen der EU-Aufsichtsbehörden muss der EU-Beauftragte mit ihnen zusammenarbeiten und die Unterlagen nach Artikel 30 offenlegen.

Nein, das Versäumnis, einen EU-Vertreter zu benennen, wäre ein Verstoß gegen Artikel 27 der Datenschutz-Grundverordnung und kann mit den gleichen Strafen geahndet werden.

Das könnten Sie. Ab dem 16. Juli tritt eine neue Verordnung mit der Bezeichnung 2019/1020 in Kraft. Das bedeutet, dass die meisten Nicht-EU-Hersteller, die Produkte in die EU verkaufen, einen wirtschaftlichen Akteur benötigen, z. B. einen Importeur oder einen bevollmächtigten Vertreter, um die Vorschriften einzuhalten. Das Gleiche gilt für britische und nicht britische Hersteller. Wir bieten diese Dienstleistung nicht an und empfehlen stattdessen, sich an www.24hour-ar.com zu wenden, die mit AR-Dienstleistungen sowohl für die EU als auch für das Vereinigte Königreich behilflich sein können und auch dabei helfen können, herauszufinden, ob diese neue Anforderung für Sie relevant ist.

Unsere UK- und EU-Vertreter

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