NDA

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

DIESE VEREINBARUNG (die "Vereinbarung") wird am ___________________ (Datum) geschlossen von und zwischen

GDPR Local Ltd und

___________________

(Kunde/Auftraggeber)

GDPR Local und unser Kunde/Auftraggeber möchten in Bezug auf die Dienstleistungen des GDPR Local EU-Vertreters zusammenarbeiten. GDPR Local und unser Kunde/Auftraggeber können bestimmte Informationen miteinander teilen. In Anbetracht der in dieser Vereinbarung enthaltenen gegenseitigen Versprechungen und Vereinbarungen sowie anderer guter und wertvoller Gegenleistungen, deren Erhalt und Hinlänglichkeit hiermit anerkannt wird, vereinbaren die Vertragsparteien daher Folgendes:

1. Definition des Begriffs "vertrauliche Informationen".

(a) Für die Zwecke dieses Abkommens bezeichnet der Begriff "vertrauliche Informationen" alle Daten oder Informationen, die Eigentum der offenlegenden Partei sind und der Öffentlichkeit nicht allgemein bekannt sind, unabhängig davon, ob sie in materieller oder immaterieller Form vorliegen und wann und wie sie offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (i) Marketingstrategien, Pläne, Finanzinformationen oder -prognosen, Betriebsabläufe, Verkaufsschätzungen, Geschäftspläne und Leistungsergebnisse im Zusammenhang mit den vergangenen, gegenwärtigen oder künftigen Geschäftstätigkeiten dieser Partei, ihrer verbundenen Unternehmen, Tochtergesellschaften und angeschlossenen Unternehmen; (ii) Pläne für Produkte oder Dienstleistungen sowie Kunden- oder Lieferantenlisten; (iii) wissenschaftliche oder technische Informationen, Erfindungen, Entwürfe, Prozesse, Verfahren, Formeln, Verbesserungen, Technologien oder Methoden; (iv) Konzepte, Berichte, Daten, Know-how, laufende Arbeiten, Entwürfe, Entwicklungswerkzeuge, Spezifikationen, Computersoftware, Quellcode, Objektcode, Flussdiagramme, Datenbanken, Erfindungen, Informationen und Geschäftsgeheimnisse; und (v) alle anderen Informationen, die vernünftigerweise als vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei zu erkennen sind. Vertrauliche Informationen müssen nicht neu, einzigartig, patentierbar oder urheberrechtlich geschützt sein oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen, um als vertrauliche Informationen bezeichnet zu werden. Die empfangende Vertragspartei erkennt an, dass die vertraulichen Informationen Eigentum der offenlegenden Vertragspartei sind, dass sie unter großen Anstrengungen von der offenlegenden Vertragspartei entwickelt und erlangt wurden und dass die offenlegende Vertragspartei alle ihre vertraulichen Informationen als Geschäftsgeheimnisse ansieht (b) Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in den vorstehenden Bestimmungen umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (i) der empfangenden Partei bekannt waren, bevor sie die vertraulichen Informationen von der offenlegenden Partei erhalten hat; (b) der empfangenden Partei rechtmäßig aus einer Drittquelle bekannt werden, von der die empfangende Partei (nach sorgfältiger Prüfung) nicht weiß, dass sie gegenüber der offenlegenden Partei zur Geheimhaltung verpflichtet ist; (c) ohne Verschulden oder Unterlassung der empfangenden Partei unter Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich zugänglich sind oder werden; (d) in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren offengelegt werden müssen oder anderweitig aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften offengelegt werden müssen, obwohl die Anforderungen von Absatz 4 vor einer Offenlegung gelten; und (e) von Mitarbeitern, Beratern oder Beauftragten der empfangenden Partei unabhängig entwickelt werden oder wurden, ohne gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung zu verstoßen oder auf vertrauliche Informationen Bezug zu nehmen oder darauf zuzugreifen.

3. Verwendung von vertraulichen Informationen.

Die empfangende Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich im Zusammenhang mit der laufenden oder geplanten Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien zu verwenden und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines bevollmächtigten Vertreters der offenlegenden Partei nicht für andere als die in dieser Vereinbarung genehmigten Zwecke. Der empfangenden Partei werden im Rahmen dieser Vereinbarung keine anderen Rechte oder Lizenzen an den vertraulichen Informationen gewährt, weder ausdrücklich noch stillschweigend. Das Eigentum an den vertraulichen Informationen verbleibt ausschließlich bei der offenlegenden Partei. Jegliche Nutzung der vertraulichen Informationen durch die empfangende Partei kommt der offenlegenden Partei zugute, und alle Änderungen und Verbesserungen durch die empfangende Partei sind das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei.

4. Erzwungene Offenlegung von vertraulichen Informationen.

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen kann die empfangende Partei vertrauliche Informationen aufgrund einer staatlichen, gerichtlichen oder behördlichen Anordnung, einer Vorladung, eines Offenlegungsersuchens, eines behördlichen Ersuchens oder eines ähnlichen Verfahrens offenlegen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei, soweit dies möglich ist, unverzüglich schriftlich über ein solches Offenlegungsersuchen benachrichtigt, so dass die offenlegende Partei auf eigene Kosten versuchen kann, die Offenlegung von einer Schutzanordnung oder einem anderen geeigneten Rechtsbehelf abhängig zu machen, um die Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen zu wahren; vorausgesetzt, dass die empfangende Partei im Falle einer umfassenden behördlichen Aufforderung in Bezug auf das Geschäft der empfangenden Partei (die nicht auf die offenlegende Partei abzielt) dieser Aufforderung unverzüglich nachkommen kann, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich von einer solchen Offenlegung in Kenntnis setzt (sofern die betreffende Aufsichtsbehörde dies gestattet). Die empfangende Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie sich den Bemühungen der offenlegenden Partei im Hinblick auf ein solches Ersuchen um eine Schutzverfügung oder eine andere Abhilfe nicht widersetzt und mit ihr zusammenarbeitet, soweit dies praktisch möglich ist. Ungeachtet des Vorstehenden kann die Offenlegung vertraulicher Informationen ohne Haftung erfolgen, wenn die offenlegende Partei nicht in der Lage ist, eine Schutzverfügung zu erwirken, oder keine Schutzverfügung beantragt, und die empfangende Partei rechtlich zur Offenlegung dieser vertraulichen Informationen aufgefordert oder verpflichtet ist.

5. Begriff.

Diese Vereinbarung bleibt so lange in Kraft, wie die Parteien vertrauliche Informationen austauschen. Ungeachtet des Vorstehenden bleibt die Verpflichtung der Parteien, vertrauliche Informationen, die während der Laufzeit offengelegt wurden, vertraulich zu behandeln, auf unbestimmte Zeit in Kraft.

6. Abhilfemaßnahmen.

Beide Parteien erkennen an, dass die vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt werden sollen, einzigartig und wertvoll sind und dass die unbefugte Verbreitung der vertraulichen Informationen den Wert dieser Informationen zerstören oder mindern würde. Der Schaden, der der offenlegenden Partei durch die unbefugte Weitergabe der vertraulichen Informationen entstehen würde, wäre unmöglich zu berechnen. Daher vereinbaren beide Parteien hiermit, dass die offenlegende Partei Anspruch auf eine Unterlassungsverfügung hat, die die Verbreitung vertraulicher Informationen unter Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung verhindert. Ein solcher Unterlassungsanspruch besteht zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach diesem Vertrag zur Verfügung stehen, sei es nach dem Gesetz oder nach Billigkeit. Die offenlegende Partei hat Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten und Gebühren, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren, die ihr bei der Erlangung eines solchen Rechtsbehelfs entstehen. Darüber hinaus hat die obsiegende Partei im Falle eines Rechtsstreits im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung das Recht, ihre angemessenen Anwaltskosten und -auslagen zu erstatten.

7. Rückgabe von vertraulichen Informationen.

Die empfangende Partei ist verpflichtet, der anderen Partei unverzüglich alle greifbaren Materialien, die die im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten vertraulichen Informationen verkörpern, sowie alle Notizen, Zusammenfassungen, Memoranden, Zeichnungen, Handbücher, Aufzeichnungen, Auszüge oder abgeleitete Informationen, die daraus abgeleitet wurden, und alle anderen Dokumente oder Materialien ("Notizen") (sowie alle Kopien der vorgenannten Dokumente) zurückzugeben und wieder auszuhändigen, einschließlich "Kopien", die in Form von Bild-, Daten- oder Textverarbeitungsdateien entweder manuell oder durch Bilderfassung in computergestützte Medien umgewandelt wurden), die auf vertraulichen Informationen beruhen oder solche enthalten, unabhängig von der Form der Speicherung oder des Abrufs, sobald (i) der Abschluss oder die Beendigung der im Rahmen dieses Vertrages vorgesehenen Geschäfte zwischen den Parteien erfolgt, je nachdem, was früher eintritt; (ii) der Beendigung dieser Vereinbarung oder (iii) zu einem Zeitpunkt, zu dem die offenlegende Partei dies verlangt; die empfangende Partei kann jedoch ihre Dokumente in dem Umfang aufbewahren, der erforderlich ist, damit sie ihre Richtlinien zur Aufbewahrung von Dokumenten einhalten kann. Alternativ kann die empfangende Partei mit schriftlicher Zustimmung der offenlegenden Partei (oder im Falle von Schuldverschreibungen nach Wahl der empfangenden Partei) alle vorgenannten Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich vernichten (oder computerisierte Daten in angemessener Weise unwiederbringlich löschen) und diese Vernichtung auf Verlangen von einem bevollmächtigten Mitarbeiter der empfangenden Partei, der die Vernichtung überwacht, schriftlich bestätigen lassen.)

8. Bekanntmachung des Verstoßes.

Die empfangende Partei benachrichtigt die offenlegende Partei unverzüglich, sobald sie eine unbefugte Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen durch die empfangende Partei oder ihre Vertreter oder eine andere Verletzung dieser Vereinbarung durch die empfangende Partei oder ihre Vertreter feststellt, und kooperiert mit den Bemühungen der offenlegenden Partei, der offenlegenden Partei dabei zu helfen, den Besitz der vertraulichen Informationen wiederzuerlangen und ihre weitere unbefugte Nutzung zu verhindern.

9. Sonstiges.

(a) Diese Vereinbarung stellt die gesamte Übereinkunft zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen Übereinkünfte und Vereinbarungen, ob mündlich oder schriftlich, zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung. Diese Vereinbarung kann nur durch einen schriftlichen Nachtrag geändert werden, der von der Partei unterzeichnet ist, gegen die eine solche Änderung durchgesetzt werden soll. (b) Die Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung dieser Vereinbarung unterliegt den Gesetzen Englands unter Ausschluss der Bestimmungen des Kollisionsrechts. Die englischen Gerichte haben die alleinige und ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus den Bestimmungen dieser Vereinbarung ergeben. (c) Unterlässt es eine der Parteien, die strikte Erfüllung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch die andere Partei durchzusetzen, so stellt dies keinen Verzicht auf ihr Recht dar, diese Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung später durchzusetzen. (d) Obwohl die in dieser Vereinbarung enthaltenen Beschränkungen von den Parteien als angemessen für den Schutz der vertraulichen Informationen angesehen werden, wird eine solche Bestimmung, falls sie von einem zuständigen Gericht für nicht durchsetzbar befunden wird, so modifiziert, umgeschrieben oder ausgelegt, dass sie so viel von ihrer Art und ihrem Umfang enthält, dass sie durchsetzbar ist. Wenn sie nicht so geändert, umgeschrieben oder ausgelegt werden kann, dass sie in jeder Hinsicht durchsetzbar ist, wird ihr keine Wirkung verliehen, und der Rest der Vereinbarung wird so durchgesetzt, als ob diese Bestimmung nicht enthalten wäre. (e) Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich oder zulässig sind, können persönlich zugestellt, bei einem staatlich anerkannten Übernachtzusteller hinterlegt, per E-Mail versandt oder per Einschreiben mit Rückschein und vorausbezahltem Porto an die jeweils zuerst angegebene Adresse der anderen Partei (oder an einen anderen Empfänger, der von einer Partei gemäß diesem Absatz angegeben wird) geschickt werden. Alle derartigen Mitteilungen gelten als abgegeben und erhalten (a) bei persönlicher Übergabe oder elektronischer Post am Tag der Übergabe, (b) bei Übergabe durch einen staatlich anerkannten Nachtkurier am dritten Geschäftstag nach dem Versand und (c) bei Postversand am siebten Geschäftstag nach dem Versand. (f) Zusätzlich zu oder anstelle der physischen Unterzeichnung können die Parteien ihre verbindliche Zustimmung zu dieser Vereinbarung durch den Austausch einer E-Mail-Nachricht ausdrücken, in der diese Zustimmung deutlich zum Ausdruck kommt. ZU URKUND DESSEN haben die Vertragsparteien dieses Abkommen zum oben genannten Datum unterzeichnet.

GDPR LOKAL

Von: Name: Adam Brogden

Titel: CEO

Datum: 08/11/2021


Auftraggeber/Kunde

Von: Name:

Unternehmen

Datum: